Warum sind wir hier?
Der Ombudsmann für Menschenrechte der Republik Slowenien (Ombudsmann) begrenzt die Willkür der Behörden bei Eingriffen in die Menschenrechte und Grundfreiheiten von Einzelpersonen und bestimmten Gruppen.
In seiner Arbeit ist er nicht nur auf direkte Verstöße gegen die in der Verfassung genannten Menschenrechte und Grundfreiheiten beschränkt, sondern kann auch bei jeglichen Verletzungen von Rechten eines Einzelnen durch die Träger der öffentlichen Gewalt tätig werden.
Er kann auch im Fall von ungerechter und schlechter Verwaltung durch die Behörden in Bezug auf Einzelpersonen eingreifen. Durch seine Arbeit hat er einen wichtigen Einfluss auf die Entwicklung und Förderung der rechtlichen und administrativen Kultur im Umgang zwischen den Behörden und den Einzelpersonen.
Der Ombudsmann für Menschenrechte ist in Bezug auf andere staatliche Organe eine unabhängige und selbständige Institution. Die Organisation und Arbeit des Ombudsmanns wird durch ein Geschäftsordnung und andere allgemeine Rechtsvorschriften im Einklang mit dem Gesetz geregelt.
Der Einfluss des Ombudsmanns ist informell, und er hat keine Befugnisse zur behördlichen Entscheidungsfindung, weshalb seine Macht auch auf der Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit beruht. Der Ombudsmann verwendet nicht das Argument der Macht, sondern die Macht des Arguments. Diese Argumente stellt er auf verschiedene Arten der Kommunikation mit der Öffentlichkeit dar.
Wann ist es sinnvoll, sich an uns zu wenden?
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte durch das Handeln eines staatlichen Organs, einer lokalen Selbstverwaltungsbehörde oder eines Trägers öffentlicher Befugnisse verletzt wurden, können Sie sich an die Institution des Ombudsmanns wenden. Dies erfolgt durch die Einreichung einer Initiative.
Bevor Sie eine schriftliche Beschwerde einreichen, versuchen Sie, Ihr Problem selbst zu lösen. Dies können Sie tun, indem Sie:
- sich an das Organ wenden, das Ihr Recht verletzt hat,
- sich an die Aufsichtsbehörde des Organs wenden, das Ihr Recht verletzt hat,
- alle anderen möglichen rechtlichen Mittel in Anspruch nehmen.
Was ist eine Initiative?
Eine Initiative ist Ihre Beschreibung Ihres Problems. Sie ist auch eine Beschreibung aller Schritte, die Sie zur Lösung dieses Problems unternommen haben, bis Sie nicht mehr wussten, wie es weitergeht.
Sie können eine Initiative als gewöhnlichen Brief auf normalem Papier verfassen. Versuchen Sie, Ihr Problem so detailliert wie möglich zu beschreiben, geben Sie an, welche Rechte verletzt wurden, und fügen Sie Dokumente bei, die das bestätigen oder beweisen, was Sie behaupten.
Unterschreiben Sie die Initiative und fügen Sie Ihre Kontaktdaten bei, unter denen Sie erreichbar sind. Der Ombudsmann bearbeitet keine anonymen Initiativen.
Kostet der Prozess etwas?
Für die Einreichung einer schriftlichen Initiative benötigen Sie keine Hilfe eines Rechtsanwalts. Das Verfahren ist kostenlos und informell.
In welcher Sprache soll ich die Initiative einreichen?
Der Ombudsmann arbeitet auf Slowenisch, aber Sie können die Initiative in Ihrer Muttersprache einreichen, wenn Sie kein Slowenisch sprechen.
Was können wir tun und was nicht?
Was können wir tun?
- Den Verletzer darauf hinweisen, dass er den Verstoß beheben oder die begangene Unregelmäßigkeit korrigieren muss, oder die Schadensersatzforderung vorschlagen,
- In Ihrem Namen und mit Ihrer Ermächtigung beim Verfassungsgericht einen Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit bestimmter Vorschriften oder Akte stellen oder eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung eines Rechts einreichen,
- der Regierung oder dem Parlament Vorschläge zur Änderung von Gesetzen und anderen Vorschriften unterbreiten,
- allen Organen, die in seiner Zuständigkeit fallen, Vorschläge zur Verbesserung ihrer Arbeitsweise und ihrer Beziehungen zu den Bürgern machen,
- jedem Organ seine Meinung aus der Perspektive des Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der betreffenden Angelegenheit übermitteln, unabhängig von der Art oder dem Stand des Verfahrens, das vor diesen Organen läuft.
Was können wir nicht tun?
- Verstöße oder Unregelmäßigkeiten im Namen eines bestimmten staatlichen Organs, einer lokalen Selbstverwaltungsbehörde oder eines Trägers öffentlicher Befugnisse beheben. Derjenige, der den Verstoß oder die Unregelmäßigkeit begangen hat, muss ihn selbst beheben,
- Wir können keine Fälle behandeln, die vor Gericht anhängig sind, außer in Ausnahmefällen,
- Wir können keine Entscheidungen von Behörden aufheben (z. B. von Gerichten),
- Wir können nicht in Fällen eingreifen, in denen Rechte z. B. von einem privaten Unternehmen verletzt werden, da wir gesetzlich keine Befugnis gegenüber dem privaten Sektor haben. In solchen Fällen können wir Druck auf staatliche Organe, lokale Selbstverwaltungsbehörden und Träger öffentlicher Befugnisse ausüben, die die Arbeit des privaten Unternehmens oder der privaten Person überwachen.